Schnellnavigation

Steuerleiste | Navigation | Suche | Inhalt |

Trefferliste

Dokument

  in html speichern drucken Dokumentansicht maximierenStandardansicht wiederherstellen
Einzelnorm
Aktuelle Gesamtausgabe
 Blättern zur vorhergehenden Norm Blättern im Gesetz Blättern zur nachfolgenden Norm  
juris-Abkürzung:AufnV BW
Fassung vom:10.06.1983
Gültig ab:01.08.1984
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:2210
Verordnung des Kultusministeriums
über das Aufnahmeverfahren für die Realschulen und die Gymnasien der Normalform
(Aufnahmeverordnung)
Vom 10. Juni 1983

Auf Grund von §§ 35 Abs. 3, 89 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 23. März 1976 (GBl. S. 410), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Anpassung von Gesetzen an die geänderten Geschäftsbereiche der Ministerien vom 30. Mai 1978 (GBl. S. 286), wird verordnet:

 


Abkürzung Fundstelle Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-AufnVBWpELS&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Abkürzung Fundstelle Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=AufnV+BW+Eingangsformel&psml=bsbawueprod.psml&max=true


 Blättern zur vorhergehenden Norm Blättern im Gesetz Blättern zur nachfolgenden Norm