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Amtliche Abkürzung:LHG
Fassung vom:01.01.2005
Gültig ab:01.03.2009
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr:2230-1
Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg
(Landeshochschulgesetz - LHG)
Vom 1. Januar 2005*

INHALTSÜBERSICHT

ERSTER TEIL
Allgemeine Bestimmungen
§§

Geltungsbereich

1

Aufgaben

2

Freiheit von Wissenschaft und Kunst, Forschung, Lehre und Studium; wissenschaftliche Redlichkeit

3

Chancengleichheit von Frauen und Männern; Gleichstellungsbeauftragte

4

Evaluation

5

Zusammenwirken der Hochschulen untereinander und mit anderen Einrichtungen

6

Struktur- und Entwicklungsplanung

7
ZWEITER TEIL
Aufbau und Organisation der Hochschule
1. Abschnitt
Rechtsstellung der Hochschule

Rechtsnatur; Satzungsrecht

8

Mitgliedschaft und Mitwirkung; Wahlen

9

Gremien; Verfahrensregelungen

10

Personalverwaltung

11

Verarbeitung personenbezogener Daten

12

Finanz- und Berichtswesen

13

Körperschaftsvermögen

14
2. Abschnitt
Zentrale Organisation der Hochschule

Organe und Organisationseinheiten

15

Vorstand

16

Hauptamtliche Vorstandsmitglieder

17

Nebenamtliche und nebenberufliche Vorstandsmitglieder

18

Senat

19

Aufsichtsrat

20

Kommission für Qualitätssicherung und Fachkommissionen an der Dualen Hochschule

20a

Beauftragter für die schulpraktische Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen

21
3. Abschnitt
Dezentrale Organisation der Hochschule
Erster Unterabschnitt
Dezentrale Organisation der Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen und Fachhochschulen

Fakultät

22

Fakultätsvorstand

23

Dekan

24

Fakultätsrat

25

Studienkommissionen; Studiendekane

26

Medizinische Fakultät

27
Zweiter Unterabschnitt
Dezentrale Organisation der Dualen Hochschule

Studienakademien

27a

Leitung der Studienakademie

27b

Hochschulrat

27c

Akademischer Senat

27d

Studienbereichsleiter, Studiengangsleiter

27e
4. Abschnitt
Zentrale Betriebseinrichtungen der Hochschule

Informationszentrum

28
DRITTER TEIL
Studium, Lehre und Prüfungen

Studium; gestufte Studienstruktur (Bachelor- und Masterstudiengänge)

29

Studiengänge

30

Weiterbildung

31

Prüfungen

32

Externenprüfung

33

Prüfungsordnungen

34

Verleihung und Führung inländischer Grade

35

Rechtsverordnung

36

Rührung ausländischer Grade, Titel und Bezeichnungen

37

Reformklausel für die Duale Hochschule

37a

Promotion

38

Habilitation; außerplanmäßige Professur

39
VIERTER TEIL
Forschung

Aufgaben der Forschung; Forschungseinrichtungen

40

Forschung mit Mitteln Dritter

41
FÜNFTER TEIL
Mitwirkung an der sozialen Betreuung und Förderung der Studierenden

Wahrnehmung der sozialen Betreuung und Förderung

42

Wahrnehmung sozialer Betreuungs- und Förderungsaufgaben durch die Hochschule

43
SECHSTER TEIL
Mitglieder
1. Abschnitt
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal

Personal

44

Anwendung der beamtenrechtlichen Vorschriften

45

Dienstaufgaben der Hochschullehrer

46

Einstellungsvoraussetzungen für Professoren

47

Berufung von Professoren

48

Dienstrechtliche Stellung der Professoren

49

Hochschullehrer auf Probe und auf Zeit

50

Juniorprofessur

51

Dozenten

51a

Akademische Mitarbeiter

52

Personal mit Aufgaben im Universitätsklinikum

53

(aufgehoben)

54

Honorarprofessur; Gastprofessur

55

Lehrbeauftragte

56

Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte; Lehrassistenten

57
2. Abschnitt
Studierende

Hochschulzugang

58

Hochschulzugang für Berufstätige

59

Zulassung; Immatrikulation

60

Beurlaubung

61

Exmatrikulation

62

Ausführungsbestimmungen

63

Gasthörer; Hochbegabte

64

Mitwirkung der Studierenden

65

Mitwirkung der Studierenden an der Dualen Hochschule

65a
3. Abschnitt
Ausbildungsstätten

Begriff; Aufgabe; Zulassung

65b
SIEBTER TEIL
Staatliche Mitwirkung, Aufsicht

Staatliche Mitwirkungsrechte

66

Aufsicht

67

Informationsrecht; Aufsichtsmittel

68
ACHTER TEIL

Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst

69
NEUNTER TEIL
Hochschulen in freier Trägerschaft

Staatliche Anerkennung

70

Rücknahme, Widerruf und Erlöschen der staatlichen Anerkennung

71

Aufsicht

72
ZEHNTER TEIL
Schlussbestimmungen

Studienkolleg

73

Kirchliche Rechte

74

Namensschutz; Ordnungswidrigkeiten

75

Studienakademie der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie

76
ZWEITES KAPITEL
Berufsakademien
(aufgehoben) §§ 77-97

 


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