(zu § 3 Abs. 1)
| Lfd. Nr.
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Gegenstand
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Gebühr Euro
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| 1
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Eheschließung
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| 1.1
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Prüfung der Ehefähigkeit
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a) bei der Anmeldung der Eheschließung
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40
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b) wenn ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit
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80
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| 1.2
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Vornahme einer Eheschließung außerhalb üblicher Dienstzeiten, ausgenommen bei Vorliegen einer lebensgefährlichen Erkrankung
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60
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| 1.3
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Eheschließung vor einem anderen als dem für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt
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30
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| 2
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Ehefähigkeitszeugnis
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| 2.1
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Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
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a) wenn nur deutsches Recht zu beachten ist
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40
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b) wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit
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80
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| 2.2
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Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer
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20
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| 3
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Beurkundungen, Beglaubigungen, Bescheinigungen
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| 3.1
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Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt
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20
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| 3.2
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Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt (§ 36
PStG)
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100
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| 3.3
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Beurkundung einer im Ausland oder von einer ermächtigten Person im Inland geschlossenen Ehe zwischen Ausländern (§ 34
PStG)
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60
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| 3.4
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Beurkundung eines im Ausland erfolgten Sterbefalles (§ 36
PStG)
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| 3.5
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Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften
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20
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| 3.6
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Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung, wenn diese nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt wird
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10
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| 4
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Personenstandsurkunden
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| 4.1
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Ausstellung eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Personenstandsregister
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12
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| 4.2
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Ausstellung einer sonstigen Personenstandsurkunde
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12
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| 4.3
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Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie
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12
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| 5
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Sonstige Amtshandlungen
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| 5.1
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Benutzung der Personenstandsregister und Sammelakten für wissenschaftliche Zwecke
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40 bis 200
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| 5.2
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Erteilung einer Auskunft aus einem oder Gewährung der Einsicht in ein Personenstandsregister
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10
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| 5.3
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Erteilung einer Auskunft aus einer oder Gewährung der Einsicht in eine Sammelakte
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20
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| 5.4
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Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn die notwendigen Angaben zum Aufsuchen nicht gemacht werden können
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20 bis 60
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| 5.5
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Eintrag eines Sperrvermerks auf Antrag des Betroffenen
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10
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| 5.6
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Vorbereitung oder Prüfung einer ausländischen familien- sowie namensrechtlichen Entscheidung, insbesondere Anerkennung ausländischer Entscheidungen
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40
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| 5.7
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Erstellung einer Niederschrift für einen Berichtigungsantrag, der von dem Beteiligten gestellt wird, wenn die Berichtigung auf falschen Angaben beruht und der Beteiligte dies zu vertreten hat
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40
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| 5.8
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Unterbleiben einer Amtshandlung wegen Rücknahme eines Antrags oder aus sonstigen Gründen, wenn mit der sachlichen Bearbeitung begonnen, die Amtshandlung aber noch nicht beendet war
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10 bis 100
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| 5.9
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Ablehnung eines Antrags
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1/10 bis zum vollen Betrag der für die Leistung zu erhebenden Gebühr, mindestens 10
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