Staatsvertrag
Staatsvertrag
zwischen
dem Land Baden-Württemberg und
dem Land Nordrhein-Westfalen
über die Zugehörigkeit
der Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten des Landes
Baden-Württemberg zum Versorgungswerk der
Psychotherapeutenkammer
Nordrhein-Westfalen
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch die Ministerin für Arbeit und Soziales, und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Finanzminister, schließen den nachstehenden Staatsvertrag:
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