§ 29[1]
Neubekanntmachung der Gemeindeordnung
Das Innenministerium wird ermächtigt, die Gemeindeordnung in der geltenden Fassung mit neuer Inhaltsübersicht, neuer Paragraphenfolge und neuem Datum bekanntzumachen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.
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