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- 6.1
Antragstellung
Anträge sind bei der örtlich zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde im Rahmen des Gemeinsamen Antrags mit dem elektronischen Antragsverfahren »FIONA« zu stellen. Örtlich zuständig ist die untere Landwirtschaftsbehörde, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat und zur Steuer veranlagt wird.
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