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Verordnung des Justizministeriums über die
Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn
des gehobenen Gerichtsvollzieherdienstes
(Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Gerichtsvollzieherdienst
-
APrOGVgD)
Vom 19. Januar 2016
Anlage
(zu § 13 Absatz 2)
Wesentliche Elemente der Module
Modulnummer M I-1 Grundlagen des Rechts und Zivilrecht I
(Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, Schuldrecht I)
Studienjahr
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Erstes Studienjahr (Studienphase I)
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Dauer
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Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
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Häufigkeit des Angebots
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Einmal pro Studienjahr
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Leistungspunkte (ECTS)
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11
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Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
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Gesamt: 330 Stunden
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Lehrveranstaltungen
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- I.
Einführung in das Recht und Methodenlehre
- 1.
Rechtsquellen
- 2.
Gerichtssystem
- 3
Einführung in die juristische Arbeitsweise und Grundlagen der Fallbearbeitung
- 4.
Lernstrategien im Studium
- 5.
Grundbegriffe und Grundprinzipien des Bürgerlichen Gesetzbuches
- II.
Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches
- 1.
Willenserklärung, Vertrag und Rechtsgeschäft
- 2.
Geschäftsfähigkeit
- 3.
Formvorschriften
- 4.
Inhaltliche Schranken des Rechtsgeschäfts
- 5.
Willensmängel
- 6.
Rechtsgeschäftliches Handeln für andere
- 7.
Bedingung und Befristung
- 8.
Verjährung
- III.
Schuldrecht I
- 1.
Einführung und Grundlagen
- 2.
Abtretung
- 3.
Inhalt von Schuldverhältnissen
- 4.
Beendigung von Schuldverhältnissen
- 5.
Leistungsverweigerungsrechte
- 6.
Rücktritt
- 7.
Allgemeines Schadensrecht
- 8.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 9
Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
- 10.
Bürgschaft
- 11.
Besprechung der Aufsichtsarbeit
- IV.
Halbgruppenübung
- 1.
Übungsfälle
- 2.
Übungsklausur
- 3.
Besprechung der Übungsklausur
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Teilnahmevoraussetzungen
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Keine
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Unterrichtssprache
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Deutsch
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Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
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Bestehen der Prüfungsleistung
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Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
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- 1.
Die Studierenden kennen die Grundlagen der juristischen Arbeitsweise für Ausbildung und Praxis.
- 2.
Die Studierenden beherrschen Grundzüge des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Schuldrechts als Grundlage für die dem Gerichtsvollzieher übertragenen Aufgaben.
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Prüfungsleistung
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Eine benotete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches und Schuldrecht I
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Prüfungsdauer
|
4 Zeitstunden
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Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
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Nicht anwendbar
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Modulnummer M I-2 Zivilrecht II
(Sachenrecht)
Studienjahr
|
Erstes Studienjahr (Studienphase I)
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Dauer
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Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
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Häufigkeit des Angebots
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Einmal pro Studienjahr
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Leistungspunkte (ECTS)
|
5
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Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 150 Stunden
|
Lehrveranstaltungen
|
- I.
Mobiliarsachenrecht
- 1.
Grundbegriffe des Sachenrechts
- 2.
Eigentum und Besitz
- 3.
Rechtsgeschäftlicher Erwerb und Verlust des Eigentums
- 4.
Gesetzlicher Erwerb des Eigentums
- 5.
Ansprüche aus dem Eigentum
- 6.
Pfandrecht
- 7.
Eigentumsvorbehalt
- 8.
Sicherungseigentum
- 9.
Grundbegriffe des Sachenrechts
- 10.
Fallbeispiele
- II.
Immobiliarsachenrecht und Grundbuchrecht
- 1.
Grundbegriffe des Immobiliarsachenrechts
- 2.
Eigentumserwerb vom Berechtigten
- 3.
Unrichtiges Grundbuch und Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten
- 4.
Ansprüche des Eigentümers oder Berechtigten
- 5.
Vormerkung
- 6.
Grundpfandrechte (Grundlagen) und Rang von Rechten
- 7.
Haftungsverband bei den Grundpfandrechten
- 8.
Hypothek
- 9.
Grundschuld
- 10.
Sonstige beschränkte dingliche Rechte
- 11.
Fallbeispiele
- 12.
Grundlagen des Grundbuchwesens
- 13.
Besprechung der Aufsichtsarbeit
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Keine
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Unterrichtssprache
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Deutsch
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Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
|
Bestehen der Prüfungsleistung
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Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
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Die Studierenden beherrschen die Grundzüge des Mobiliar- und Immobiliarsachenrechts sowie des Grundbuchrechts als Grundlagen für die dem Gerichtsvollzieher übertragenen Aufgaben.
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Prüfungsleistung
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Eine benotete Aufsichtsarbeit
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Prüfungsdauer
|
4 Zeitstunden
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Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
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Nicht anwendbar
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Modulnummer M I-3 Zivilrecht III und Nebengesetze
(Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht I, Vereinsrecht I)
Studienjahr
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Erstes Studienjahr (Studienphase I)
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Dauer
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Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
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Häufigkeit des Angebots
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Einmal pro Studienjahr
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Leistungspunkte (ECTS)
|
6
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Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 180 Stunden
|
Lehrveranstaltungen
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- I.
Familienrecht
- 1.
Abstammung
- 2.
Rechtsstellung des Kindes
- 3.
Kindesunterhalt
- 4.
Vormundschaft
- 5.
Pflegschaft
- 6.
Betreuung
- 7.
Eheschließung und sonstige Formen des Zusammenlebens
- 8.
Allgemeine Ehewirkungen
- 9.
Eheliches Güterrecht
- 10.
Ehescheidung
- II.
Handels- und Gesellschaftsrecht I, Vereinsrecht
- 1.
Begriff und Bedeutung des materiellen Handelsrechts
- 2.
Handelsregister
- 3.
Kaufmannsbegriff
- 4.
Firma
- 5.
Eintragungen beim Einzelkaufmann
- 6.
Prokura
- 7.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- 8.
Offene Handelsgesellschaft
- 9.
Kommanditgesellschaft
- 10.
Eintragungen bei Offener Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft
- 11.
Auflösung oder Beendigung von Personenhandelsgesellschaften
- 12.
Vereinsrecht
- 13.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- 14.
Unternehmergesellschaft
- 15.
Eintragungen bei Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- 16.
Auflösung und Beendigung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- 17.
Besprechung der Aufsichtsarbeit
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Keine
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Unterrichtssprache
|
Deutsch
|
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
|
Bestehen der Prüfungsleistung
|
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
|
- 1.
Die Studierenden kennen die Grundlagen des Familienrechts.
- 2.
Die Studierenden kennen die für den Gerichtsvollzieher relevanten Vorschriften in Betreuungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftsangelegenheiten.
- 3.
Die Studierenden beherrschen die Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts.
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Prüfungsleistung
|
Eine benotete Aufsichtsarbeit
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Prüfungsdauer
|
5 Zeitstunden
|
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
|
Nicht anwendbar
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Modulnummer M I-4 Verfahrensrecht und Kostenrecht
Studienjahr
|
Erstes Studienjahr (Studienphase I)
|
Dauer
|
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
|
Häufigkeit des Angebots
|
Einmal pro Studienjahr
|
Leistungspunkte (ECTS)
|
11
|
Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 330 Stunden
|
Lehrveranstaltungen
|
- I.
Erkenntnisverfahren im Zivilprozess
- 1.
Einführung und Grundlagen
- 2.
Rechtsweg und Zuständigkeit
- 3.
Parteien des Rechtsstreits
- 4.
Klageerhebung und Rechtschutzinteresse
- 5.
Exkurs: Zulässigkeitsprüfung in der Klausur
- 6.
Besondere Verfahrensgestaltungen
- 7.
Streitgegenstand
- 8.
Organe der Zivilrechtspflege
- 9.
Ablauf nach Eingang der Klage bei Gericht
- 10.
Reaktion des Beklagten auf die Klage
- 11.
Beweiserhebung durch das Gericht
- 12.
Beendigung des Verfahrens durch die Parteien
- 13.
Beendigung durch Urteil
- 14.
Rechtskraft
- 15.
Rechtsmittel
- 16.
Fristen im Prozess
- 17.
Verfahrensgrundsätze und Sitzungspolizei
- 18.
Fallbeispiele
- II.
Allgemeiner Teil des Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 1.
Einführung und Grundlagen
- 2.
Verfahren
- III.
Kostenrecht
- 1.
Kostengesetze der Gerichte
- 2.
Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher - Allgemeine Vorschriften
- 3.
Gerichtsvollzieherkostengesetz - Gebührenvorschriften
- 4.
Gerichtsvollzieherkostengesetz - Auslagenvorschriften
- 5.
Gerichtsvollzieherkostengesetz - Kostenzahlung
- 6.
Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostengesetz
- 7.
Rechtsanwaltskosten in der Zwangsvollstreckung
- 8.
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
- 9.
Gerichtsvollziehervergütungsverordnung
- IV.
Übung Kostenrecht
- 1.
Persönliche und sonstige Zustellungen
- 2.
Vorpfändung
- 3.
Gütliche Erledigung und Mobiliarvollstreckung
- 4.
Räumungs- und Wegnahmevollstreckung, Widerstandsbeseitigung
- 5.
Vermögensauskunft, Verhaftung
- 6.
Aufenthaltsermittlung und Fremdauskünfte
- 7.
Protestwesen
- 8.
Besprechung der Aufsichtsarbeit
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Keine
|
Unterrichtssprache
|
Deutsch
|
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
|
Bestehen der Prüfungsleistung
|
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
|
- 1.
Die Studierenden kennen die gerichtsverfassungsrechtliche Stellung der Organe der Rechtspflege und Grundzüge des Erkenntnisverfahrens im Zivilprozessrecht und des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
- 2.
Die Studierenden kennen die Vorgaben des Kostenrechts in dem für die Tätigkeit als Gerichtsvollzieher relevanten Teil und beherrschen den richtigen Ansatz von Gebühren und Auslagen.
- 3.
Die Studierenden beherrschen die Systematik der Berechnung der Vergütung des Gerichtsvollziehers.
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Prüfungsleistung
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Eine benotete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Kostenrecht
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Prüfungsdauer
|
5 Zeitstunden
|
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
|
Nicht anwendbar
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Modulnummer M I-5 Zwangsvollstreckung I
Studienjahr
|
Erstes Studienjahr (Studienphase I)
|
Dauer
|
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
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Häufigkeit des Angebots
|
Einmal pro Studienjahr
|
Leistungspunkte (ECTS)
|
15
|
Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 450 Stunden
|
Lehrveranstaltungen
|
- I.
Einzelzwangsvollstreckungsrecht I
- 1.
Einführung in das Recht der Zwangsvollstreckung
- 2.
Organe der Zwangsvollstreckung
- 3.
Vollstreckungsantrag und Vollstreckungsauftrag - Allgemeines
- 4.
Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen
- 5.
Vollstreckungstitel Endurteil - Inhalt
- 6.
Vollstreckungstitel Endurteil - Vollstreckungsfähiger Zustand
- 7.
Weitere Vollstreckungstitel
- 8.
Einfache Klausel und weitere vollstreckbare Ausfertigung
- 9.
Titelergänzende Klausel
- 10.
Titelübertragende Klausel
- 11.
Zustellungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung
- 12.
Besondere Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen
- 13.
Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß § 788
Zivilprozessordnung (ZPO)
- 14.
Vollstreckungshindernisse
- 15.
Zwangsvollstreckung in besondere Vermögensmassen
- 16.
Fallbeispiele
- II.
Einzelzwangsvollstreckungsrecht II
- 1.
Vollstreckungsauftrag - Allgemeines
- 2.
Aufenthaltsermittlung
- 3.
Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen - Allgemeines
- 4.
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- 5.
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen
- 6.
Verwertung
- 7.
Gütliche Erledigung
- 8.
Vermögensauskunft des Schuldners
- 9.
Zentrales Schuldnerverzeichnis
- 10.
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers
- 11.
Fallbeispiele
- III.
Einzelzwangsvollstreckungsrecht III
- 1.
Verwaltungsvollstreckungsverfahren und Verwaltungszwangsverfahren
- 2.
Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung
- 3.
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen
- 4.
Zwangsvollstreckung zur Herausgabe von beweglichen und unbeweglichen Sachen
- 5.
Arrest und einstweilige Verfügung und Gewaltschutz
- 6.
Fallbeispiele
- 7.
Besprechung der Aufsichtsarbeit
- IV.
Gesamtvollstreckungsrecht I
- 1.
Einführung und Grundlagen
- 2.
Insolvenzeröffnungsverfahren und Wirkungen des eröffneten Insolvenzverfahrens
- 3.
Verteilung der Insolvenzmasse und Beendigung des Verfahrens
- 4.
Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung
- 5.
Fallbeispiele
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Keine
|
Unterrichtssprache
|
Deutsch
|
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
|
Bestehen der Prüfungsleistung
|
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
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- 1.
Die Studierenden werden befähigt, dem Gerichtsvollzieher im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung übertragene Aufgaben wahrzunehmen. Sie verstehen es, sich im Spannungsfeld zwischen Gläubiger- und Schuldnerinteressen sicher zu bewegen.
- 2.
Die Studierenden beherrschen Grundzüge des Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahrens, soweit diese für die Aufgaben des Gerichtsvollziehers relevant sind.
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Prüfungsleistung
|
Eine benotete Aufsichtsarbeit
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Prüfungsdauer
|
5 Zeitstunden
|
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
|
Nicht anwendbar
|
Modulnummer M I-6 Gerichtsvollzieherordnung und Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung
Studienjahr
|
Erstes Studienjahr (Studienphase I)
|
Dauer
|
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
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Häufigkeit des Angebots
|
Einmal pro Studienjahr
|
Leistungspunkte (ECTS)
|
7
|
Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 210 Stunden
|
Lehrveranstaltungen
|
- I.
Gerichtsvollzieherordnung
- 1.
Einführung
- 2.
Behandlung Auftragseingang
- 3.
Aktenführung
- 4.
Buchführung
- 5.
Kassenführung
- 6.
Abrechnungssystem
- 7.
Führen eines Geschäftszimmers, Büroorganisation
- 8.
Fallbeispiele
- II.
Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung
- 1.
Einführung
- 2.
Verfahrensablauf allgemein
- 3.
Zwangsvollstreckung in körperliche bewegliche Sachen
- 4.
Verwertung gepfändeter Sachen
- 5.
Zwangsvollstreckung in Forderungen
- 6.
Verfahren bei Abgabe der Vermögensauskunft, eidesstattliche Versicherung
- 7.
Räumung
- 8.
Wechselprotest
- 9.
Arrest und einstweilige Verfügung, Kindesherausgabe
- 10.
Fallbeispiele
- 11.
Besprechung der Aufsichtsarbeit
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Keine
|
Unterrichtssprache
|
Deutsch
|
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
|
Bestehen der Prüfungsleistung
|
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
|
- 1.
Die Studierenden beherrschen die Gerichtsvollzieherordnung und die Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung als Grundlage jeder Gerichtsvollziehertätigkeit.
- 2.
Die Studierenden können ihre Kenntnisse auch auf komplexe Fallgestaltungen anwenden.
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Prüfungsleistung
|
Eine benotete Aufsichtsarbeit
|
Prüfungsdauer
|
4 Zeitstunden
|
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
|
Nicht anwendbar
|
Modulnummer M I-7 Zustellung
Studienjahr
|
Erstes Studienjahr (Studienphase I)
|
Dauer
|
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
|
Häufigkeit des Angebots
|
Einmal pro Studienjahr
|
Leistungspunkte (ECTS)
|
5
|
Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 150 Stunden
|
Lehrveranstaltungen
|
- I.
Zustellungswesen
- 1.
Allgemeines
- 2.
Abgrenzung Partei- und Amtszustellung, örtliche Zuständigkeit
- 3.
Zustellungsauftrag
- 4.
Zustellungsadressat
- 5.
Zustellung an den Zustellungsadressaten
- 6.
Ersatzzustellung im Allgemeinen
- 7.
Ersatzzustellung bei natürlichen Personen
- 8.
Ersatzzustellung bei Einzelgewerbetreibenden, an Rechtsanwälte und andere »Freiberufler«
- 9.
Ersatzzustellung bei Behörden, juristischen Personen, Gesellschaften und sonstige Personenmehrheiten einschließlich Offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft
- 10.
Zustellungsakt »Übergabe«, Ausfertigung und beglaubigte Abschrift
- 11.
Zustellungsakt »Beurkundung«
- 12.
Arten der (Partei-) Zustellung
- 13.
Zeit der Zustellung und Stellung des Gerichtsvollziehers bei der Zustellung
- 14.
Heilung von Zustellungsmängeln
- 15.
Zustellungen im Rahmen der Forderungsvollstreckung
- 16.
Zustellung von Anwalt zu Anwalt
- 17.
Sonderfälle bei der Zustellung (Strafsachen, Schiedssprüche, Kasernierte, Nato-Truppenangehörige, Auslandsbeteiligung)
- 18.
Amtszustellung durch den Gerichtsvollzieher
- 19.
Formulare
- II.
Übung Zustellungswesen
- 1.
Übungsfälle
- 2.
Besprechung der Aufsichtsarbeit
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Keine
|
Unterrichtssprache
|
Deutsch
|
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
|
Bestehen der Prüfungsleistung
|
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
|
- 1.
Die Studierenden beherrschen das Zustellungsrecht zur Erfüllung einer zentralen Aufgabe des Gerichtsvollziehers.
- 2.
Sie können das Zustellungsrecht auch auf komplexe Fallgestaltungen anwenden.
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Prüfungsleistung
|
Eine benotete Aufsichtsarbeit
|
Prüfungsdauer
|
5 Zeitstunden
|
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
|
Nicht anwendbar
|
Modulnummer M II-1 Praxis Amtsgericht
Studienjahr
|
Zweites Studienjahr (Studienphase II)
|
Dauer
|
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
|
Häufigkeit des Angebots
|
Einmal pro Studienjahr
|
Leistungspunkte (ECTS)
|
14
|
Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 420 Stunden
|
Lehrveranstaltungen und
Ausbildungsabschnitte
(Praxis)
|
- I.
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
- 1.
Aufgaben des Richters
- 2.
Aufgaben des Rechtspflegers
- 3.
Aufgaben der Geschäftsstelle
- 4.
Hinterlegungsstelle
- II.
Allgemeine Zwangsvollstreckungssachen
- 1.
Geschäftsstelle für Zwangsvollstreckungssachen
- 2.
Forderungspfändung allgemein
- 3.
Pfändung von Arbeitseinkommen und wiederkehrenden Sozialgeldleistungen
- 4.
Pfändung von Kontoguthaben und sonstigen Forderungen
- 5.
Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung
- 6.
Kostenfestsetzung gemäß § 788
ZPO
- 7.
Vollstreckungsschutz und Rechtsbehelfe
- III.
Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen
- 1.
Vollstreckungsversteigerung
- 2.
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft
- 3.
Zwangsverwaltung
- IV.
Justizverwaltung
- 1.
Justizverwaltung
- 2.
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
- 3.
Zentraler Prüfungsbeamter
- V.
Insolvenzsachen
- 1.
Verfahrensablauf
- 2.
Geschäftsstelle für Insolvenzsachen
- VI.
Familien- und Betreuungssachen
- 1.
Familiensachen
- 2.
Betreuungssachen
- VII.
Tageshospitationen
- 1.
Handels- und Vereinsregister
- 2.
Grundbuchamt
- 3.
Nachlassgericht
- 4.
Strafabteilung
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Keine
|
Unterrichtssprache
|
Deutsch
|
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
|
Bestehen der Prüfungsleistung
|
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
|
- 1.
Die Studierenden haben einen Überblick über die Organisation und den Arbeitsablauf an einem Amtsgericht und die Zusammenhänge zur Tätigkeit des Gerichtsvollziehers.
- 2.
Die Studierenden kennen die Aufgaben des Handelsregisters, Vereinsregisters, Grundbuchamts, Nachlassgerichts und der Strafabteilung.
- 3.
Die Studierenden haben einen Überblick über die Aufgaben und Tätigkeit eines Zentralen Prüfungsbeamten.
|
Prüfungsleistung
|
Pflichtenheft
|
Prüfungsdauer
|
Entfällt
|
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
|
Nicht anwendbar
|
Modulnummer M II-2 Gerichtsvollzieherpraxis I
Studienjahr
|
Zweites Studienjahr (Studienphase II)
|
Dauer
|
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
|
Häufigkeit des Angebots
|
Einmal pro Studienjahr
|
Leistungspunkte (ECTS)
|
7
|
Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 210 Stunden
|
Lehrveranstaltungen und Ausbildungsabschnitt (Praxis)
|
Geschäftsorganisation
- 1.
Geschäftszimmer und allgemeine Geschäftsorganisation
- 2.
Register- und Aktenführung
- 3.
Buchführung und Zahlungsverkehr
- 4.
Abrechnung mit der Landesoberkasse
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Keine
|
Unterrichtssprache
|
Deutsch
|
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
|
Bestehen der Prüfungsleistung
|
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
|
Die Studierenden beherrschen die wesentlichen Fertigkeiten zur selbständigen Organisation des Geschäftsbetriebs sowie zur sorgfältigen dienstlichen Dokumentation in sämtlichen Bereichen des Buchungs- und Kassenwesens.
|
Prüfungsleistungen
|
Pflichtenheft
|
Prüfungsdauer
|
Entfällt
|
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
|
Nicht anwendbar
|
Modulnummer M II-3 Gerichtsvollzieherpraxis II
Studienjahr
|
Zweites Studienjahr (Studienphase II)
|
Dauer
|
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
|
Häufigkeit des Angebots
|
Einmal pro Studienjahr
|
Leistungspunkte (ECTS)
|
8
|
Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 240 Stunden
|
Lehrveranstaltungen und Ausbildungsabschnitt (Praxis)
|
Zwangsvollstreckung I
- 1.
Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen
- 2.
Besondere Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen
- 3.
Durchführung der Zwangsvollstreckung
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Keine
|
Unterrichtssprache
|
Deutsch
|
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
|
Bestehen der Prüfungsleistung
|
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
|
Die Studierenden sind in der Lage, Aufträge zur Durchführung einer Mobiliarzwangsvollstreckung aufgrund von Geldleistungstiteln zu erledigen.
|
Prüfungsleistungen
|
Pflichtenheft
|
Prüfungsdauer
|
Entfällt
|
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
|
Nicht anwendbar
|
Modulnummer M II-4 Gerichtsvollzieherpraxis III
Studienjahr
|
Zweites Studienjahr (Studienphase II)
|
Dauer
|
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
|
Häufigkeit des Angebots
|
Einmal pro Studienjahr
|
Leistungspunkte (ECTS)
|
6
|
Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 180 Stunden
|
Lehrveranstaltungen und Ausbildungsabschnitt (Praxis)
|
Zustellungs- und Protestwesen
- 1.
Zustellungswesen
- 2.
Protestwesen
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Keine
|
Unterrichtssprache
|
Deutsch
|
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
|
Bestehen der Prüfungsleistung
|
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
|
- 1.
Die Studierenden sind in der Lage, Zustellungen aller Art zu bewirken und die dabei anfallenden Kosten anzusetzen.
- 2.
Die Studierenden sind in der Lage, Aufträge zur Erhebung eines Wechsel- oder Scheckprotests zu erledigen und die dabei anfallenden Kosten anzusetzen.
|
Prüfungsleistungen
|
Pflichtenheft
|
Prüfungsdauer
|
Entfällt
|
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
|
Nicht anwendbar
|
Modulnummer M II-5 Gerichtsvollzieherpraxis IV
Studienjahr
|
Zweites Studienjahr (Studienphase II)
|
Dauer
|
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
|
Häufigkeit des Angebots
|
Einmal pro Studienjahr
|
Leistungspunkte (ECTS)
|
12
|
Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 360 Stunden
|
Lehrveranstaltungen und Ausbildungsabschnitt (Praxis)
|
Zwangsvollstreckung II
- 1.
Vermögensauskunft des Schuldners gemäß §§ 802c bis 802f
ZPO
- 2.
Erzwingungshaft gemäß §§ 802g bis 802j
ZPO und Vorführung im Auftrag des Gerichts
- 3.
Drittauskünfte
- 4.
Eidesstattliche Versicherung gemäß § 836
Absatz 3 und § 883
ZPO
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Keine
|
Unterrichtssprache
|
Deutsch
|
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
|
Bestehen der Prüfungsleistung
|
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
|
- 1.
Die Studierenden sind in der Lage, ein Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung durchzuführen und die dabei anfallenden Kosten anzusetzen.
- 2.
Die Studierenden sind in der Lage, Verhaftungen zur Erzwingung der Abgabe einer Vermögensauskunft oder einer Eidesstattlichen Versicherung vorzunehmen und die dabei anfallenden Kosten anzusetzen.
- 3.
Die Studierenden sind in der Lage, Drittauskünfte über Schuldnervermögen einzuholen und die dabei anfallenden Kosten anzusetzen.
|
Prüfungsleistungen
|
Pflichtenheft
|
Prüfungsdauer
|
Entfällt
|
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
|
Nicht anwendbar
|
Modulnummer M II-6 Gerichtsvollzieherpraxis V
Studienjahr
|
Zweites Studienjahr (Studienphase II)
|
Dauer
|
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
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Häufigkeit des Angebots
|
Einmal pro Studienjahr
|
Leistungspunkte (ECTS)
|
7
|
Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 210 Stunden
|
Lehrveranstaltungen und Ausbildungsabschnitt (Praxis)
|
Zwangsvollstreckung III
- 1.
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners
- 2.
Pfändung und Verwertung beweglicher körperlicher Sachen
- 3.
Vollstreckung von Ansprüchen auf Herausgabe beweglicher Sachen
- 4.
Vollstreckung von Ansprüchen auf Herausgabe von Grundstücken oder Schiffen (Räumungsvollstreckung)
- 5.
Vollstreckung von Ansprüchen auf Vornahme vertretbarer oder nicht vertretbarer Handlungen
- 6.
Vollstreckung von Ansprüchen auf Duldung oder Unterlassung
- 7.
Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen
- 8.
Durchsetzung von Ansprüchen auf Herausgabe eines Kindes und nach dem Gewaltschutzgesetz
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Keine
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Unterrichtssprache
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Deutsch
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Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
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Bestehen der Prüfungsleistung
|
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
|
- 1.
Die Studierenden sind in der Lage, im Rahmen der Mobiliarzwangsvollstreckung bewegliche Sachen zu pfänden und zu verwerten.
- 2.
Die Studierenden sind in der Lage, einen Zwangsvollstreckungsauftrag zur Herausgabe beweglicher Sachen zu erledigen.
- 3.
Die Studierenden sind in der Lage, einen Zwangsvollstreckungsauftrag zur Herausgabe von Grundstücken oder Schiffen durchzuführen (Räumungsvollstreckung).
- 4.
Die Studierenden sind in der Lage, die dem Gerichtsvollzieher obliegenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchsetzung gerichtlich festgestellter Ansprüche auf die Vornahme von vertretbaren und nicht vertretbaren Handlungen und auf Duldung oder Unterlassung zu erledigen.
- 5.
Die Studierenden sind in der Lage, die dem Gerichtsvollzieher obliegenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchsetzung von in gerichtlichen Eilverfahren zur Erwirkung von Arresten oder einstweiligen Verfügungen titulierten Ansprüchen zu erledigen.
- 6.
Die Studierenden sind in der Lage, einen gerichtlich festgestellten Anspruch auf Herausgabe eines Kindes zwangsweise durchzusetzen.
- 7.
Die Studierenden sind in der Lage, einen gerichtlich festgestellten Anspruch nach dem Gewaltschutzgesetz zwangsweise durchzusetzen.
- 8.
Die Studierenden sind in der Lage, einen Auftrag zur Ermittlung des Aufenthalts des Schuldners zu erledigen.
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Prüfungsleistungen
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Pflichtenheft
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Prüfungsdauer
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Entfällt
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Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
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Nicht anwendbar
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Modulnummer M II-7 Studienforum
Studienjahr
|
Zweites Studienjahr (Studienphase II)
|
Dauer
|
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
|
Häufigkeit des Angebots
|
Einmal pro Studienjahr
|
Leistungspunkte (ECTS)
|
6
|
Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 180 Stunden
|
Lehrveranstaltungen
|
- I.
Halbgruppenübung
Übungsfälle
- II.
Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
- III.
Seminar
Seminar
- IV.
Fachspezifische Exkursionen
Einblicke in Institutionen mit Berührungspunkten zur Gerichtsvollziehertätigkeit
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Keine
|
Unterrichtssprache
|
Deutsch
|
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
|
Bestehen der Prüfungsleistung
|
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
|
- 1.
Die Studierenden erschließen sich eigenverantwortlich Entwicklungen in der aktuellen Rechtsprechung und ordnen diese in den Kontext der Gerichtsvollziehertätigkeit ein.
- 2.
Die Studierenden eignen sich die Methoden des wissenschaftlichen juristischen Arbeitens durch die Erstellung einer schriftlichen Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema an.
- 3.
Die Studierenden sind in der Lage, einen freien Kurzvortrag zu halten.
- 4.
Die Studierenden erschließen sich vertiefende Kenntnisse in den Bereichen Einzelzwangsvollstreckungsrecht, Zustellungswesen, Gerichtsvollzieherkostenrecht und der Buch- und Kassenführung.
- 5.
Die Studierenden erhalten Einblicke in Institutionen mit Berührungspunkten zur Gerichtsvollziehertätigkeit.
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Prüfungsleistung
|
Gesamtnote aus Seminararbeit und Seminarvortrag
|
Prüfungsdauer Seminarvortrag
|
15 Minuten
|
Bearbeitungszeit
|
Mindestens 7 Tage
|
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
|
Nicht anwendbar
|
Modulnummer M III-1 Zwangsvollstreckung II
Studienjahr
|
Drittes Studienjahr (Studienphase III)
|
Dauer
|
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
|
Häufigkeit des Angebots
|
Einmal pro Studienjahr
|
Leistungspunkte (ECTS)
|
13
|
Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 390 Stunden
|
Lehrveranstaltungen
|
- I.
Einzelzwangsvollstreckungsrecht IV
- 1.
Vertiefung Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen
- 2.
Besondere Vollstreckungstitel
- 3.
Vertiefung Vermögensauskunft des Schuldners, zentrales Schuldnerverzeichnis und Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers
- 4.
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in dingliche Rechte, Herausgabe- und Leistungsansprüche und sonstige Vermögensrechte
- 5.
Zwangsvollstreckung im Zusammenhang mit Wertpapieren
- 6.
Vertiefung Herausgabevollstreckung
- 7.
Vollstreckungsschutz
- 8.
Zwangsvollstreckung zur Erzwingung von Handlungen, Unterlassungen und Duldungen
- 9.
Zwangsvollstreckung nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 10.
Europäischer Vollstreckungstitel
- II.
Gesamtvollstreckungsrecht II
- 1.
Besondere Arten des Insolvenzverfahrens
- 2.
Internationales Insolvenzrecht
- 3.
Vertiefung Wirkungen des eröffneten Insolvenzverfahrens
- 4.
Vertiefung Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung
- III.
Übung Zwangsvollstreckungsrecht mit Nebengebieten
- 1.
Übungsfälle
- 2.
Besprechung der Aufsichtsarbeit
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Erfolgreicher Abschluss der Module M I-4, M I-5, M I-6 und M I-7
|
Unterrichtssprache
|
Deutsch
|
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
|
Bestehen der Prüfungsleistung
|
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
|
- 1.
Die Studierenden werden befähigt, dem Gerichtsvollzieher in Zwangsvollstreckungssachen übertragene Aufgaben selbständig wahrzunehmen.
- 2.
Die Studierenden können das Zwangsvollstreckungsrecht auch auf komplexe Fallgestaltungen sicher anwenden.
- 3.
Die Studierenden erkennen die Auswirkungen der Gesamtvollstreckung auf die Einzelzwangsvollstreckung und können diese beachten.
|
Prüfungsleistung
|
Eine benotete Aufsichtsarbeit
|
Prüfungsdauer
|
5 Zeitstunden
|
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
|
Nicht anwendbar
|
Modulnummer M III-2 Wertpapier- und Versicherungsrecht
Studienjahr
|
Drittes Studienjahr (Studienphase III)
|
Dauer
|
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
|
Häufigkeit des Angebots
|
Einmal pro Studienjahr
|
Leistungspunkte (ECTS)
|
5
|
Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 150 Stunden
|
Lehrveranstaltungen
|
- I.
Wertpapierrecht
- 1.
Grundlagen des Wertpapierrechts
- 2.
Arten von Wertpapieren
- 3.
Wechsel- und Scheckrecht
- 4.
Akzept, Girierung und Indossament
- 5.
Bestandteile des Wechsels
- 6.
Wechselgeschäfte der Kreditinstitute
- 7.
Ausländische Wechsel
- 8.
Rückgriff
- 9.
Wechsel- und Scheckprotest
- 10.
Arten des Protest
- 11.
Notwendigkeit des Protestes
- 12.
Verfahren
- 13.
Protesturkunde
- 14.
Recht des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
- 15.
Fallbeispiele
- 16.
Besprechung der Aufsichtsarbeit
- II.
Versicherungsrecht
- 1.
Arten von Versicherungen
- 2.
Begriffe aus dem Versicherungswesen
- 3.
Zwangsvollstreckung in Versicherungsansprüche
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Keine
|
Unterrichtssprache
|
Deutsch
|
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
|
Bestehen der Prüfungsleistung
|
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
|
- 1.
Die Studierenden werden befähigt, dem Gerichtsvollzieher im Bereich des Wertpapierrechts übertragene Aufgaben, insbesondere in seiner Funktion als Protestbeamter, wahrzunehmen.
- 2.
Die Studierenden sollen die Bedeutung von Versicherungen für die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers und in gesamtwirtschaftlicher Sicht abschätzen lernen.
|
Prüfungsleistung
|
Eine benotete Aufsichtsarbeit
|
Prüfungsdauer
|
4 Zeitstunden
|
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
|
Nicht anwendbar
|
Modulnummer M III-3 Zivilrecht IV und Nebengesetze
(Schuldrecht II, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht II)
Studienjahr
|
Drittes Studienjahr (Studienphase III)
|
Dauer
|
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
|
Häufigkeit des Angebots
|
Einmal pro Studienjahr
|
Leistungspunkte (ECTS)
|
7
|
Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 210 Stunden
|
Lehrveranstaltungen
|
- I.
Schuldrecht II
- 1.
Leistungsstörungen im Überblick
- 2.
Leistungsstörungen (einzelne Pflichtverletzungen)
- 3.
Kaufvertrag
- 4.
Werkvertrag
- 5.
Mietvertrag
- 6.
Gelddarlehensvertrag
- 7.
Auftrag und Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
- 8.
Bereicherungsrecht
- 9.
Deliktsrecht
- 10.
Besprechung der Aufsichtsarbeit
- II.
Erbrecht
- 1.
Grundbegriffe des Erbrechts
- 2.
Gesetzliche Erbfolge
- 3.
Gewillkürte Erbfolge
- 4.
Anfechtung, Nichtigkeit und Unwirksamkeit der letztwilligen Verfügung
- 5.
Ausschlagung und Annahme der Erbschaft
- 6.
Erbeinsetzung
- 7.
Erbschaftsanspruch und Surrogation
- 8.
Beschränkung des Erben
- 9.
Erbschein
- 10.
Schuldrechtliche Beschränkungen und Beschwerungen des Erben
- 11.
Pflichtteilsrecht
- 12.
Erbenhaftung
- 13.
Miterbengemeinschaft
- 14.
Sonstige Aufgaben des Nachlassgerichts
- III.
Handels- und Gesellschaftsrecht II
- 1.
Aktiengesellschaft
- 2.
Genossenschaften
- 3.
Partnergesellschaften
- 4.
Sonderformen inländischer und europäischer Gesellschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Erfolgreicher Abschluss der Module M I-1 und M I-3
|
Unterrichtssprache
|
Deutsch
|
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
|
Bestehen der Prüfungsleistung
|
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
|
- 1.
Die Studierenden beherrschen Grundzüge des Besonderen Teils des Schuldrechts als Grundlage für die dem Gerichtsvollzieher übertragenen Aufgaben.
- 2.
Die Studierenden kennen die Grundzüge des Erbrechts.
- 3.
Die Studierenden kennen die Grundzüge des Vereinsrecht und weiterer Gesellschaftsarten.
|
Prüfungsleistung
|
Eine benotete Aufsichtsarbeit
|
Prüfungsdauer
|
4 Zeitstunden
|
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
|
Nicht anwendbar
|
Modulnummer M III-4 Strafrecht
Studienjahr
|
Drittes Studienjahr (Studienphase III)
|
Dauer
|
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
|
Häufigkeit des Angebots
|
Einmal pro Studienjahr
|
Leistungspunkte (ECTS)
|
3
|
Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 90 Stunden
|
Lehrveranstaltungen
|
- I.
Einführung in das Straf- und Strafverfahrensrecht
- 1.
Strafrecht, Strafgesetz und Rechtsfolgen der Straftat
- 2.
Gang des Ermittlungs- und Strafverfahrens
- II.
Besonderes materielles Strafrecht
- 1.
Aufbau der Straftat
- 2.
Täterschaft und Teilnahme, Versuch
- 3.
Straftaten gegen das Eigentum
- 4.
Straftaten gegen das Vermögen
- 5.
Straftaten gegen die persönliche Freiheit
- 6.
Widerstand gegen die Staatsgewalt
- 7.
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- 8.
Strafbarer Eigennutz
- 9.
Falsche Versicherung an Eides Statt
- 10.
Urkundenfälschung
- 11.
Straftaten im Amt
- 12.
Insolvenzstraftaten
- 13.
Besprechung der Aufsichtsarbeit
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Keine
|
Unterrichtssprache
|
Deutsch
|
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
|
Bestehen der Prüfungsleistung
|
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
|
- 1.
Die Studierenden kennen die Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechts.
- 2.
Die Studierenden werden befähigt, die Erfüllung von gerichtsvollzieherspezifischen Straftatbeständen zu erkennen.
|
Prüfungsleistung
|
Eine benotete Aufsichtsarbeit
|
Prüfungsdauer
|
3 Zeitstunden
|
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
|
Nicht anwendbar
|
Modulnummer M III-5 Öffentliches Recht und Justizverwaltung
Studienjahr
|
Drittes Studienjahr (Studienphase III)
|
Dauer
|
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
|
Häufigkeit des Angebots
|
Einmal pro Studienjahr
|
Leistungspunkte (ECTS)
|
7
|
Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 210 Stunden
|
Lehrveranstaltungen
|
- I.
Staatliches Haushaltswesen
- 1.
Einführung
- 2.
Haushaltsplan
- 3.
Neue Steuerungsinstrumente in der Justiz
- 4.
Haushaltsbezug der Buchungen der Gerichtsvollzieher
- 5.
Kosten- und Leistungsrechnung
- II.
Beamtenrecht
- 1.
Einführung
- 2.
Beamtenverhältnis
- 3.
Rechte und Pflichten der Beamten
- 4.
Personalvertretungsrecht der Beamten
- 5.
Besondere mit dem Amt des Gerichtsvollziehers verbundene Rechte und Pflichten
- III.
Aufgaben und Prüfungspflichten der Justizverwaltung
- 1.
Einführung
- 2.
Aufgaben der Gerichtsverwaltung
- 3.
Anzeige- und Genehmigungspflichten
- 4.
Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle
- 5.
Dienstaufsicht
- IV.
Europarecht
- 1.
Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften und der europäischen Union (EU)
- 2.
Organe der EU, Aufgaben
- 3.
Recht der EU
- 4.
Sonstige europäische Organisationen
- V.
Staatsrecht
- 1.
Einführung
- 2.
Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes
- 3.
Exkurs zu aktueller Thematik
- 4.
Staatsorganisation
- 5.
Grundrechte allgemein
- 6.
Besondere Grundrechte
- VI.
Verwaltungsrecht
- 1.
Einführung
- 2.
Verwaltungsakt
- 3.
Verwaltungsverfahren
- 4.
Besonderes Verwaltungsrecht
- 5.
Verwaltungsgerichtsbarkeit
- VII.
Recht der sozialen Sicherung
- 1.
Einführung in das System der sozialen Sicherung
- 2.
Allgemeiner Teil des Sozialgesetzbuchs I
- 3.
Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuchs
- 4.
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
- 5.
Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
- 6.
Leistungen der Sozialversicherungsträger im Einzelnen
- 7.
Sozialleistungen in der Vermögensauskunft
- 8.
Besprechung der Aufsichtsarbeit
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
keine
|
Unterrichtssprache
|
Deutsch
|
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
|
Bestehen der Prüfungsleistung
|
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
|
- 1.
Die Studierenden kennen den Konflikt »Rechtsgewährung versus Betriebswirtschaftslehre« und können das eigene Verwaltungshandeln auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten reflektieren.
- 2.
Die Studierenden kennen die Grundzüge der Verwaltungsabläufe bei den Gerichten und ihre Stellung als Beamter.
- 3.
Die Studierenden kennen die Grundzüge und die Grundstrukturen des Staates, des staatlichen Handels und der Europäischen Union mit ihren Institutionen und Rechtsgrundlagen sowie deren Auswirkungen auf die inländische Rechtsordnung und können in diesen Kontext die ihnen übertragenen Aufgaben einordnen.
- 4.
Die Studierenden sind in der Lage bei der Beurteilung und Lösung von Sachverhalten verfassungsrechtliche Wertmaßstäbe einfließen zu lassen.
- 5.
Die Studierenden kennen die Grundzüge des allgemeinen Verwaltungsrechts.
- 6.
Die Studierenden kennen die Arten der sozialen Sicherung und können diese in einem Vermögensverzeichnis erfassen. Sie beherrschen die Gebührenbefreiungsvorschriften der verschiedenen Leistungsträger.
|
Prüfungsleistung
|
Eine benotete Aufsichtsarbeit
|
|
mit Schwerpunkt Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Recht der sozialen Sicherung
|
Prüfungsdauer
|
4 Zeitstunden
|
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
|
Nicht anwendbar
|
Modulnummer M III-6 Kommunikation, Interkulturelle Kompetenz,
Eigensicherung, Zeit- und Stressmanagement
Studienjahr
|
Drittes Studienjahr (Studienphase III)
|
Dauer
|
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
|
Häufigkeit des Angebots
|
Einmal pro Studienjahr
|
Leistungspunkte (ECTS)
|
9
|
Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 270 Stunden
|
Lehrveranstaltungen
|
- I.
Kommunikation
- 1.
Grundlagen der Kommunikation, Psychologie
- 2.
Rhetorik, Techniken der Gesprächsführung
- 3.
Non-verbale Kommunikation
- 4.
Konflikt
- 5.
Soziale Kompetenz
- 6.
Anwendung und Analyse
- II.
Interkulturelle Kompetenz
- 1.
Grundlagen interkultureller Zusammenarbeit
- 2.
Kulturbedingtheit des Wahrnehmens und Handelns
- 3.
Einüben und Erproben interkulturellen Agierens
- 4.
Anwendung und Analyse
- III.
Eigensicherung
- 1.
Grundlagen des Eigenschutzes
- 2.
Deeskalationstechniken
- 3.
Gewaltprävention
- 4.
Exkurs: Suizid und Amok
- 5.
Anwendung und Analyse
- 6.
Selbstverteidigung
- IV.
Zeit- und Stressmanagement
- 1.
Grundlagen der Arbeitsorganisation
- 2.
Zeitplanung und Zeiteinteilung
- 3.
Routine und Checklisten
- 4.
Umgang mit Belastungssituationen
- 5.
Stressabbau und Entspannungstechniken
- 6.
Besprechung der Aufsichtsarbeit
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Keine
|
Unterrichtssprache
|
Deutsch
|
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
|
Bestehen der Prüfungsleistung
|
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
|
- 1.
Die Studierenden beherrschen Grundzüge psychologischer Schlüsselkompetenzen im Bereich Kommunikation, Rhetorik und Gesprächsführung. Sie erwerben soziale und interkulturelle Kompetenzen und erarbeiten individuelle Lösungen im Umgang mit Konflikten und Extremsituationen.
- 2.
Die Studierenden haben grundlegende Kenntnisse der Eigensicherung und sind befähigt, sich in einfachen Bedrohungssituationen selbst zu schützen.
- 3.
Die Studierenden kennen die Grundlagen des Zeit- und Stressmanagements und vermögen diese zur Erhaltung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit einzusetzen.
|
Prüfungsleistung
|
Ein benotetes Rollenspiel
|
Prüfungsdauer
|
0,5 Zeitstunden
|
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
|
Nicht anwendbar
|
Modulnummer M III-7 Gerichtsvollzieher als Unternehmer
Studienjahr
|
Drittes Studienjahr (Studienphase III)
|
Dauer
|
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
|
Häufigkeit des Angebots
|
Einmal pro Studienjahr
|
Leistungspunkte (ECTS)
|
8
|
Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 240 Stunden
|
Lehrveranstaltungen
|
- I.
Betriebswirtschaftslehre
- 1.
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
- 2.
Buchführung
- 3.
Finanzierung
- 4.
Betriebliches Rechnungswesen
- 5.
Statistik
- 6.
Fallbeispiele
- 7.
Besprechung der Aufsichtsarbeit
- II.
Arbeitsrecht
- 1.
Grundbegriffe des Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
- 2.
Personalbeschaffung und Personalauswahl
- 3.
Begründung des Arbeitsverhältnisses
- 4.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- 5.
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
- 6.
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer
- 7.
Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis
- 8.
Grundzüge des Arbeitnehmerschutzrechte
- 9.
Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung
- 10.
Mitarbeitergespräch und Arbeitszeugnis
- III.
Steuerrecht
- 1.
Einführung in das Steuerrecht
- 2.
Umsatzsteuer
- 3.
Einkommenssteuer
- 4.
Steuern im Gerichtsvollzieherbüro
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Keine
|
Unterrichtssprache
|
Deutsch
|
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
|
Bestehen der Prüfungsleistung
|
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
|
- 1.
Die Studierenden kennen die Grundzüge betriebswirtschaftlicher Zusammenhängen, die sie befähigen den Geschäftsbetrieb eines Gerichtsvollzieherbüros wirtschaftlich zu betreiben.
- 2.
Die Studierenden kennen das deutsche Steuersystem in seinen Grundzügen. Sie wissen, welche Steuern im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Gerichtsvollzieherbüros anfallen und wie diese dem Finanzamt gemeldet und abgeführt werden.
- 3.
Die Studenten kennen die Grundstrukturen des Arbeitsrechts. Sie sind in der Lage, Problemstellungen, die dem Gerichtsvollzieher als Arbeitgeber begegnen, zu bewerten und praxis- und zielorientiert zu lösen.
|
Prüfungsleistung
|
Eine benotete Aufsichtsarbeit
|
|
mit dem Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre
|
Prüfungsdauer
|
4 Zeitstunden
|
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
|
Nicht anwendbar
|
Modulnummer M III-8 Bachelorarbeit
Studienjahr
|
Drittes Studienjahr (Studienphase III)
|
Dauer
|
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
|
Häufigkeit des Angebots
|
Einmal pro Studienjahr
|
Leistungspunkte (ECTS)
|
6
|
Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 180 Stunden
|
Lehrveranstaltungen
|
Bachelorarbeit
- 1.
Einführung
- 2.
Einzelbetreuung
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Erfolgreicher Abschluss der Module M I-1, M I-2, M I-3, M I-4, M I-5, M I-6 und M I-7
|
Unterrichtssprache
|
Deutsch
|
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
|
Bestehen der Prüfungsleistung
|
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
|
Die Studierenden sind in der Lage mit den Methoden des wissenschaftlichen juristischen Arbeitens ein vorgegebenes Thema aus den Bereichen des Studienganges selbstständig innerhalb einer vorgegebenen Frist zu bearbeiten und dabei die für den Übergang in die Berufspraxis erforderlichen fachlichen Zusammenhänge zu überblicken.
|
Prüfungsleistung
|
Eine benotete Bachelorarbeit entspricht 75 Prozent der Prüfungsleistung Mündliche Verteidigung (Kolloquium) entspricht 25 Prozent der Prüfungsleistung
|
Bearbeitungszeit
|
5 Wochen
|
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
|
Nicht anwendbar
|
Modulnummer M III-9 Workshop Start in den Beruf
Studienjahr
|
Drittes Studienjahr (Studienphase III)
|
Dauer
|
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt.
|
Häufigkeit des Angebots
|
Einmal pro Studienjahr
|
Leistungspunkte (ECTS)
|
2
|
Studentische Arbeitsbelastung (Workload):
|
Gesamt: 60 Stunden
|
Lehrveranstaltungen
|
Workshop Start in den Beruf
- 1.
Geschäftszimmer
- 2.
Akten- und Registerführung
- 3.
Kommunikationstechnik und Datensicherheit
- 4.
Außendienst
- 5.
Zahlungsverkehr und Kassenabschluss
- 6.
Akten- und Registerführung
- 7.
Beschwerden
- 8.
Arbeitgeberaufgaben
- 9.
Haftung des Gerichtsvollziehers
- 10.
Risikoabsicherung
- 11.
Verwaltung
- 12.
Verbände, Behörden, Arbeitshilfen
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Keine
|
Unterrichtssprache
|
Deutsch
|
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
|
Bestehen der Prüfungsleistung
|
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen
|
Durch praxisnahe Hilfestellungen sind die Studierenden auf den Berufsstart und -alltag optimal vorbereitet und erweitern ihre im Praxisjahr gewonnenen Kenntnisse.
|
Prüfungsleistung
|
Präsenzschein
|
Prüfungsdauer
|
Entfällt
|
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
|
Nicht anwendbar
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Blättern im Gesetz |
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