Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Fahrerlaubnis-Verordnung
9. Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen
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