§ 54
Dienstaufgaben an den rechtsmedizinischen
Instituten an den Universitätsklinika
Tätigkeiten und Leistungen der Leiterinnen und Leiter sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der rechtsmedizinischen Institute an den Universitätsklinika, die auf Anforderung von öffentlicher Stelle erbracht werden, zählen zu den Dienstaufgaben. Dies sind insbesondere Blutalkoholuntersuchungen, toxikologische Untersuchungen, Leichenöffnungen, molekularbiologische Gutachten und forensische Spurenanalysen. Über die Abgeltung der in Anspruch genommenen Tätigkeiten und Leistungen im Rahmen der Dienstaufgaben werden zwischen dem Wissenschaftsministerium und den anfordernden Ressorts Vereinbarungen getroffen.
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-HSchulGBWV19P54&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+BW+%C2%A7+54&psml=bsbawueprod.psml&max=true