§ 58
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kommunalwahlordnung (KomWO) in der Fassung vom 25. April 1980 (GBl. S. 299) außer Kraft.
Stuttgart, den 2. September 1983
Innenministerium
Dr. Herzog
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