§ 1
Zweck der Weiterbildung
(1) Die Weiterbildung an einer nach § 26
LPflG staatlich anerkannten Weiterbildungsstätte soll Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, Personen mit Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz in der jeweils geltenden Fassung mit ihren vielfältigen Aufgaben im Operationsdienst oder Endoskopiedienst vertraut machen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgabe erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen vermitteln.
(2) Zu den pflegerischen Aufgaben im Operationsdienst oder Endoskopiedienst zählen insbesondere:
- 1.
Vorbereitungsmaßnahmen, Überwachungsmaßnahmen und Nachsorgemaßnahmen am Patienten bei operativen oder endoskopischen Eingriffen unter Beachtung aller pflegerisch notwendigen Aspekte sowie die Anleitung und Beratung von Patienten und Angehörigen,
- 2.
Vorbereitung und Nachbereitung der Operationseinheit oder Endoskopieeinheit einschließlich der hierzu benötigten Instrumente, Materialien und Geräte,
- 3.
Unterstützung des Operationsteams beziehungsweise Endoskopieteams vor, während und nach dem Eingriff,
- 4.
fachkundiges und sachkundiges sowie situationsgerechtes Instrumentieren und Assistieren,
- 5.
Planung und Organisation des Arbeitsablaufs,
- 6.
Schulung und fachliche Anleitung von Pflegefachkräften und Auszubildenden nach dem Pflegeberufegesetz sowie Einarbeitung neuer Mitarbeiter,
- 7.
Anwendung und Umsetzung hygienischer und aseptischer Vorschriften in der Operationsabteilung oder Endoskopieabteilung sowie tätigkeitsbezogener Rechtsvorschriften,
- 8.
Einhaltung und Überwachung der Unfallverhütungsvorschriften sowie anderer technischer Vorschriften,
- 9.
Kennenlernen und Anwenden von Methoden der Qualitätssicherung,
- 10.
Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen im Team.
(3) Die Befähigung zur selbstständigen und verantwortungsvollen Übernahme der genannten Aufgaben soll durch theoretische und praktische Weiterbildung, insbesondere durch Vermittlung patientenorientierter Verhaltensweisen, erzielt werden.
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