§ 8
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2009 in Kraft mit Ausnahme des § 7, der am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
(2) Die Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur baulichen Gestaltung von Heimen und zur Verbesserung der Wohnqualität in den Heimen Baden-Württembergs vom 12. August 2009 (GBl. S. 467) tritt mit Wirkung vom 1. September 2009 außer Kraft mit Ausnahme des § 5 Absatz 1 Satz 1, der am Tag nach der Verkündung dieser Verordnung außer Kraft tritt.
STUTTGART, den 18. April 2011
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DR. STOLZ
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