Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Einrichtung
der Laufbahn und über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst
(Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst
- APrOVerm gD)
Vom 4. November 2014
§ 10
Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
(1) Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Er verlängert sich bis zum Tag der mündlichen Prüfung, falls die Anwärterin oder der Anwärter nicht zuvor entlassen worden ist.
(2) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt:
- 1.
Ausbildungsabschnitt 1
Liegenschaftskataster und Flurneuordnung davon entfallen auf:
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48 Wochen
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- a)
Ausbildungsteilabschnitt 1.1
Führung des Liegenschaftskatasters bei den unteren Vermessungsbehörden; Durchführung von Liegenschaftsvermessungen bei den unteren Vermessungsbehörden oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren
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24 Wochen (davon in der Regel 4 bis 6 Wochen bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren)
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- b)
Ausbildungsteilabschnitt 1.2
Flurneuordnung und Landentwicklung bei den unteren Flurbereinigungsbehörden
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18 Wochen
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- c)
Ausbildungsteilabschnitt 1.3
Grundlagen und Fachaufsicht Liegenschaftskataster und Flurneuordnung beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
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6 Wochen
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- 2.
Ausbildungsabschnitt 2
Landesvermessung und Geobasisinformationen beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
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5 Wochen
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- 3.
Ausbildungsabschnitt 3
Grundstückswertermittlung, Bodenordnung und Planung bei staatlichen und kommunalen Dienststellen oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren
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8 Wochen
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- 4.
Ausbildungsabschnitt 4
Sonstige Lehrgänge
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2 Wochen
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- 5.
Ausbildungsabschnitt 5
Staatsprüfung einschließlich Vorbereitung
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15 Wochen.
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Die Reihenfolge und die Zeiten der Ausbildungsabschnitte, zusammen 78 Wochen, ergeben sich aus dem Ausbildungsplan nach § 13.
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