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Kommunale Mitfinanzierung
Die Betreuungsvereine leisten mit ihren hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern einen Beitrag zur Entlastung der kommunalen Betreuungsbehörden. Das Land geht davon aus, dass sich die kommunalen Träger an den Ausgaben der Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine mindestens in gleicher Höhe wie das Land beteiligen.
Diese Vorschrift wird von folgenden Dokumenten zitiert
Verwaltungsvorschriften der Länder
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