§ 13
Wiederholung, Entlassung
(1) Im Falle der Nichtversetzung kann die Grundstufe wiederholt werden. Die freiwillige Wiederholung auch nur eines Teils der Grundstufe gilt als Nichtversetzung.
(2) Wer zum zweiten Mal nicht in die Fachstufe versetzt wurde, muss die Fachschule verlassen.
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