Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse
Konsulargesetz
3. Abschnitt Die Berufskonsularbeamten
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=BJNR023170974BJNG000300311&psml=bsbawueprod.psml&max=true