keine Genehmigung für die Anbringung von Zusatzschildern auf Hinweisschildern an einer Bundesautobahn, die auf einen Erotik-Shop hinweisen
Leitsatz
Die in einem Erotik-Shop mit angeschlossenem Kino angebotenen Dienstleistungen dienen nicht unmittelbar den Belangen der Verkehrsteilnehmer i.S.d. § 33 Abs.3 StVO.(Rn.20)
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