Erteilung einer umfassenden Sondernutzungserlaubnis für das gesamte Innenstadtgebiet
Leitsatz
Die Erteilung einer umfassenden Sondernutzungserlaubnis für das gesamte Innenstadtgebiet an einen Verein in Verbindung mit der Ermächtigung, dieser könne die Nutzung der öffentlichen Flächen durch Dritte im Wege privatrechtlicher Verträge regeln, dient der Umgehung der gesetzlichen Vorgabe des Straßenrechts und stellt in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage zur Aufgabenübertragung eine unzulässige Flucht ins Privatrecht dar.(Rn.27)
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