Leitsatz
1. Zur Auslegung des Begriffs des "wissenschaftlichen Assistenten" in einer Berufungsvereinbarung aus dem Jahre 1963.
2. Bis zum Außerkrafttreten des Hochschulgesetzes am 1977-12-31 gehörten die wissenschaftlichen Angestellten nicht zu den wissenschaftlichen Assistenten im Sinne des Hochschulrechts.
3. Zur Frage, ob sich die in einer Berufungsvereinbarung enthaltene Zusage für wissenschaftliche Assistenten seit dem Inkrafttreten des Universitätsgesetzes am 1978-01-01 auf Hochschulassistenten oder auf wissenschaftliche Mitarbeiter im Sinne dieses Gesetzes bezieht.
Verfahrensgang
vorgehend VG Karlsruhe, 17. Februar 1977, Az: VII 559/76
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