Rebflurbereinigung in Landschaftsschutzgebiet und Kulturdenkmal - Ersetzung einer planrechtlich festgesetzten gemeinschaftlichen Anlage durch privatrechtliches Überfahrtsrecht
Leitsatz
1. Zur Gestaltung einer Rebflurbereinigung in einem Verfahrensgebiet, welches in einem Landschaftsschutzgebiet liegt und als "historische Weinbergslandschaft" ein Kulturdenkmal darstellt.
2. Zu dem Begehren eines Teilnehmers, eine im Plan festgesetzte gemeinschaftliche Anlage (beschränkt öffentlicher Weg) durch ein privatrechtliches Überfahrtsrecht der Angrenzer zu ersetzen.
Fundstellen
NuR 2005, 404-406 (Leitsatz und Gründe)
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE106890400&psml=bsbawueprod.psml&max=true