Leitsatz
1. Aus der Verweisung in § 80a Abs 3 S 2 VwGO auf § 80 Abs 6 VwGO folgt nicht, daß der Drittbetroffene die Aussetzung der - behördlich angeordneten - sofortigen Vollziehung einer Anlagenzulassung bei der Behörde erfolglos beantragt haben muß, bevor er den Aussetzungsantrag bei Gericht stellt.
2. Einwendungen gegen die Zulassung einer Abfallverbrennungsanlage, mit denen geltend gemacht wird, die Anlage verursache gesundheitsgefährdende Immissionen, sind nicht deshalb unbeachtlich, weil in der Zulassungsentscheidung Emissionsgrenzwerte entsprechend § 5 17. BImSchV (BImSchV 17) festgesetzt sind.
3. Die Heranziehung der TA Luft durch die Planfeststellungsbehörde (Genehmigungsbehörde) zur Ermittlung und Bewertung von Immissionen durch Luftverunreinigungen ist nicht schon dann fehlerhaft, wenn am geplanten Standort der Anlage atypische topographische und klimatische Verhältnisse herrschen.
4. Prognostizierte Überschreitungen der "Beurteilungsmaßstäbe zur Begrenzung des Krebsrisikos durch Luftverunreinigungen" im Abschlußbericht der Arbeitsgruppe "Krebsrisiko durch Luftverunreinigungen" des Länderausschusses für Immissionsschutz (Stand August 1991) rechtfertigen für sich noch nicht die Annahme, die von einer Abfallverbrennungsanlage hervorgerufenen Immissionen kanzerogener Luftschadstoffe seien gesundheitsgefährdend für die Anwohner.
5. § 13 12. BImSchV (BImSchV 12) ist als Konkretisierung der Schutzpflicht des § 5 Abs 1 Nr 1 BImSchG drittschützend, gewährt aber keinen Anspruch auf absoluten Ausschluß von Störfällen.
Fundstellen

VGHBW-Ls 1994, Beilage 9, B2-3

NVwZ 1995, 292-298 (Leitsatz und Gründe)

ZfW 1995, 212-226 (Leitsatz und Gründe)

BImSchG-Rspr § 6 Nr 31 (Leitsatz, red. Leitsatz und Gründe)
weitere Fundstellen ...
Diese Entscheidung wird zitiert
Anschluß Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 10. Senat, 28. März 1995, Az: 10 S 1052/93Vergleiche Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, 19. September 1994, Az: Bs II 35/94
Entgegen Thüringer Oberverwaltungsgericht, 27. Juni 1994, Az: 1 EO 133/93
Diese Entscheidung zitiert
Entgegen Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 18. März 1994, Az: 8 B 12060/93
So auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 10. Senat, 7. Januar 1994, Az: 10 S 1942/93Entgegen Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 14. Juni 1993, Az: 8 B 11088/93
So auch VG Meiningen, 19. April 1993, Az: 2 E 68/93.Me
So auch Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, 2. September 1992, Az: 3 U 34/92
... mehr
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE110519400&psml=bsbawueprod.psml&max=true