Leitsatz
1. § 30 Abs 4 der Satzung der Postbeamtenkrankenkasse, der die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen bei Anwendung oder Durchführung wissenschaftlich nicht allgemein anerkannter Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ausschließt (hier: ATC-Therapie), verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
Fundstellen

VGHBW-Ls 1996, Beilage 9, B 6
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Verfahrensgang
vorgehend VG Stuttgart, 22. Mai 1995, Az: 17 K 317/95
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