Leitsatz
Eine aufenthaltsrechtlich erhebliche und insoweit schutzwürdige Eingliederung in die in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Lebensverhältnisse kann während des Aufenthalts eines Ausländers, der sich nicht rechtmäßig in Deutschland aufhält, grundsätzlich nicht erfolgen.
Fundstellen

EzAR 025 Nr 27 (Leitsatz und Gründe)

AuAS 2004, 27-28 (Leitsatz und Gründe)

InfAuslR 2004, 70-72 (Leitsatz und Gründe)

Justiz 2004, 251-252 (Leitsatz und Gründe)
weitere Fundstellen ...
Verfahrensgang
vorgehend VG Karlsruhe, 17. Juli 2003, Az: 2 K 2108/03, Beschluss
Diese Entscheidung wird zitiert
im Text VG Münster, 11. September 2007, Az: 5 K 347/06
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