Leitsatz
Der von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 Abs. 1 HwO zu Grunde gelegte Maßstab, dass der Bewerber um eine Ausnahmebewilligung in etwa die gleiche Befähigung, wie sie in der Meisterprüfung nachzuweisen ist, besitzen muss, verstößt nicht gegen die grundrechtliche Gewährleistung aus Art. 12 Abs. 1 GG. (Rn.5)(Rn.7)
Fundstellen

NVwZ-RR 2013, 309-311 (Leitsatz und Gründe)

GewArch 2013, 213-215 (Leitsatz und Gründe)

VBlBW 2013, 303-305 (Leitsatz und Gründe)
weitere Fundstellen ...
Verfahrensgang
vorgehend VG Karlsruhe, 19. April 2012, Az: 9 K 1254/10, Urteil
Diese Entscheidung zitiert
Vergleiche Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 9. Mai 2011, Az: 22 ZB 09.3156
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