Kindergartenbeitrag; Geschwisterrabatt nur bei gleichzeitigem Wohnsitz aller Kinder am Wohnsitz des Kindes
Leitsatz
Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn eine Gemeinde den Kindergartenbeitrag nach der Zahl der Kinder im selben Haushalt staffelt und damit nicht auch weitere Kinder berücksichtigt, für die ein Elternteil unterhaltspflichtig ist und die in einem oder mehreren anderen Haushalten leben.(Rn.18)
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