Zahlung von Bestattungsgebühren; Veranlassung der Bestattung; Verpflichtung von Geschwistern
Leitsatz
1. Lässt der Sohn seiner verstorbenen Mutter das von ihm unterzeichnete und, abgesehen vom Datum der Bestattung, ausgefüllte Formular für die "Bestattungsmeldung für den Friedhof" durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen der Friedhofsverwaltung überbringen, ist er Gebührenschuldner aufgrund einer satzungsrechtlichen Bestattungsgebührenordnung, wonach zur Zahlung der Benutzungsgebühren u.a. verpflichtet ist, wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt. (Rn.28)
2. Die Angehörigeneigenschaft der Geschwister des Antragstellers löst keine Gebührenschuld aus, weil es an der willentlichen Inanspruchnahme fehlt.(Rn.33)
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