Leitsatz
Die in § 2205 Satz 2 erste Alternative BGB dem Testamentsvollstrecker eingeräumte zivilrechtliche Möglichkeit, vom Erben die Überlassung des Besitzes und damit der von diesem ausgeübten tatsächlichen Sachherrschaft über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück zu verlangen, macht den Testamentsvollstrecker nicht zum Besitzer des auf dem Grundstück vom Erben gelagerten, nicht zum Nachlass gehörenden Abfalls im Sinne von § 3 Abs. 9 KrWG.(Rn.12)
Fundstellen

UPR 2018, 118-119 (Leitsatz und Gründe)

FamRZ 2018, 711-712 (Leitsatz und Gründe)

Justiz 2019, 54-55 (Leitsatz und Gründe)
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Verfahrensgang
vorgehend VG Stuttgart, 3. August 2017, Az: 14 K 9737/17, Beschluss
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