(Heranziehung zur Gebühr für Benutzung einer gemeindlichen Unterkunft – Differenzierung zwischen wohnungslosen Personen und Flüchtlingen).
Leitsatz
Zur Frage, inwieweit eine Satzungsregelung, die bei der Festsetzung der Höhe von Unterkunftsgebühren zwischen wohnungslosen Personen und Flüchtlingen differenziert, mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar ist (hier verneint).(Rn.33)
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