Entziehung des Jagdscheins; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Aufbewahrungsverstoß
Leitsatz
Ein sachgemäßer Umgang mit Munition und eine sorgfältige Verwahrung derselben i. S. d. § 17 Abs. 3 Nr. 2 BJagdG ist nicht gegeben, wenn Munition unter Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht des § 36 Abs. 3 S. 1 WaffG (juris: WaffG 2002) in einem der Waffenbehörde nicht gemeldeten Behältnis aufbewahrt wird – selbst wenn die Aufbewahrung in einem solchen Behältnis (materiell betrachtet) i. S. d. § 13 Abs. 3 AWaffV a. F. (juris: AWaffV) möglich wäre.(Rn.54)(Rn.61)(Rn.71)
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE190000715&psml=bsbawueprod.psml&max=true