Zum Prüfungsumfang der Handwerkskammern im Löschungsverfahren
Leitsatz
Handwerkskammern sind im Löschungsverfahren nach § 13 Abs. 1 HwO nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7a oder § 7b HwO vorliegen.(Rn.23)
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