Gebühren für Abwasser aus der Fischzuchtanlage; einziger Abwassererzeuger; überhöhte Gebühr - Verstoß gegen Äquivalenzgrundsatz
Leitsatz
Die Gebührenbemessung nach einem für den Hauptbetroffenen offensichtlich unzutreffenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab kann nicht mit dem Grundsatz der Typengerechtigkeit gerechtfertigt werden.(Rn.27)(Rn.31)
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