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Ausbildungsabschnitt | Zwangsvollstreckung II |
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Zuordnung zu Modul | Gerichtsvollzieherpraxis IV |
Lehr-/Lernform | Praktische Ausbildung am Arbeitsplatz, Ausbildungsgespräch, Selbststudium |
Lerneinheit | Inhalt | Präsenz in Stunden |
Vermögensauskunft des Schuldners gemäß §§ 802c ff. ZPO | Verfahrensvorbereitung (u.a. Prüfung von Zuständigkeit und „Sperrfrist“ gemäß § 802d ZPO);
Voraussetzungen der sofortigen Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 807 ZPO einschließlich Widerspruchsmöglichkeit des Schuldners;
Bestimmung eines Termins zur Abgabe der Vermögensauskunft einschließlich Ladung mit Zahlungsfrist;
Durchführung eines Termins zur Abgabe der Vermögensauskunft einschließlich Protokollierung;
Inhalt des Vermögensverzeichnisses;
zentrale Verwaltung des Vermögensverzeichnisses;
Verfahren bei Nichterscheinen des Schuldners einschließlich Kostenansatz;
Zuleitung eines Ausdrucks des letzten Vermögensverzeichnisses einschließlich Kostenansatz;
Verfahren zur erneuten Vermögensauskunft gemäß § 802d ZPO einschließlich Kostenansatz;
Verfahren zur Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses einschließlich Kostenansatz;
allgemeine Hinweise zum Schuldnerverzeichnis;
Eintragungsanordnung zum Schuldnerverzeichnis gemäß § 882c ZPO einschließlich Kostenansatz für das gesamte Verfahren;
Verfahren bei Abnahme der Vermögensauskunft im Wege der Amtshilfe einschließlich Kostenansatz. | 184 |
Erzwingungshaft gemäß § 802g ff. ZPO und Vorführung im Auftrag des Gerichts | Zuständigkeit für Verhaftungen zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft;
Voraussetzungen der Haftvollstreckung einschließlich Unzulässigkeit gemäß § 802h ZPO;
Durchführung der Verhaftung (mit Möglichkeit der Amtshilfe durch die Polizei) einschließlich Protokollierung und Kostenansatz;
Haftvollstreckung im Wege der Amtshilfe für Hauptzollamt, Finanzamt etc. einschließlich Protokollierung und Kostenansatz;
Nachverhaftung gemäß § 146 GVGA;
Vorführung im Auftrag des Gerichts (Insolvenzgericht, Familiengericht) einschließlich Protokollierung und Kostenansatz. | 40 |
Drittauskünfte | Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers gemäß § 8021 ZPO;
Verfahren zur Einholung von Drittauskünften einschließlich Kostenansatz. | 32 |
Eidesstattliche Versicherung gemäß § 836 Abs. 3 ZPO und § 883 ZPO | Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zum Zwecke der Geltendmachung einer Forderung aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss einschließlich Protokollierung und Kostenansatz;
Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zur Erwirkung der Herausgabe bestimmter beweglicher Sachen einschließlich Protokollierung und Kostenansatz. | 32 |
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Pflichtenheft |
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Die/der Studierende soll die nachfolgend genannten Leistungen anhand anhängiger Verfahren soweit einschlägig durch die vollzugs- bzw. unterschriftsreife Vorbereitung von Vorgängen erbringen. Sofern dies nicht möglich ist, sind die Leistungen durch umfassendes Erarbeiten bzw. Nachvollziehen abgeschlossener Vorgänge zu erbringen. |
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Vermögensauskunft des Schuldners gemäß §§ 802c ff. ZPO |
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◻ | Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unter Bestimmung einer Zahlungsfrist |
◻ | Abnahme einer Vermögensauskunft über das Vermögen einer natürlichen Person einschließlich Eintragungsanordnungsverfahren und Kostenansatz |
◻ | Abnahme einer Vermögensauskunft über das Vermögen einer juristischen Person einschließlich Eintragungsanordnungsverfahren und Kostenansatz |
◻ | Eintragungsanordnungsverfahren, falls der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist |
◻ | Erteilung eines Abdruckes des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses einschl. Eintragungsanordnungsverfahren und Kostenansatz |
◻ | Abnahme einer erneuten Vermögensauskunft über das Vermögen einer natürlichen Person gemäß § 802d ZPO einschließlich Eintragungsanordnungsverfahren und Kostenansatz |
◻ | Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Abs. 3 ZPO einschließlich Protokollierung und Kostenansatz |
◻ | Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung gemäß § 883 ZPO einschließlich Protokollierung und Kostenansatz |
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Erzwingungshaft gemäß §§ 802g ff. ZPO und Vorführung im Auftrag des Gerichts |
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◻ | Verhaftung zur Erzwingung der Abgabe einer Vermögensauskunft einschließlich Protokollierung und Kostenansatz |
◻ | Vorführung im Auftrag des Gerichts (Insolvenzgericht oder Familiengericht) einschließlich Protokollierung und Kostenansatz |
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Drittauskünfte |
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◻ | Berechnung der Bagatellgrenze gemäß § 8021 Abs. 1 ZPO |
◻ | Einholung einer Drittauskunft bei einem Rentenversicherungsträger einschließlich Kostenansatz |
◻ | Einholung einer Drittauskunft beim Bundeszentralamt für Steuern einschließlich Kostenansatz |
◻ | Einholung einer Drittauskunft beim Kraftfahrtbundesamt einschließlich Kostenansatz |