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Kennzeichnung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten
Zur Frage einer Kennzeichnung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten vertritt das Innenministerium in Übereinstimmung mit dem Bundesminister für Verkehr und den anderen für den Straßenverkehr zuständigen Länderressorts die Auffassung, daß das Hinweisschild Naturschutzgebiet - grün umrandetes, auf die Spitze gestelltes Dreieck - dort nicht aufgestellt werden darf, wo es sich auf den Verkehr auswirken kann. Eine Verwechslungsgefahr mit dem Zeichen 205 ist nicht auszuschließen (§ 33 Abs. 2 StVO).
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