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- 13.1
Ausschluss von Angeboten
Angebote von Unternehmen müssen beziehungsweise können ausgeschlossen werden, wenn
- a)
- b)
- c)
- d)
besondere Ausschlussgründe vorliegen, zum Beispiel wegen
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Unterschreitung von Mindestlöhnen nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG);
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