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- 3.2.2.1
Vorarbeiten
Für die nach Genehmigung durch die Flurbereinigungsbehörde notwendigen Vorarbeiten, beispielsweise Prüfung der Zweckmäßigkeit und Realisierbarkeit des freiwilligen Landtausches, kann ein Zuschuss in Höhe von 75 Prozent von 260 Euro je Tauschpartner, der in die Untersuchung einbezogen wurde, gewährt werden. Die Vorarbeiten werden mit 75 Prozent von maximal 1 750 Euro bezuschusst.
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