Zuwendungsfähige Helfervergütung
Die zuwendungsfähige Helfervergütung zur Vorbereitung eines freiwilligen Landtausches richtet sich nach der Anzahl der Tauschpartner und der Tauschbesitzstücke sowie den Eigentumsverhältnissen an den Tauschbesitzstücken. Der Höchstbetrag wird bis zu einer Anzahl an Tauschpartnern und Tauschbesitzstücken, die den Wert (2 TP + TB) = 500 ergeben, nach der folgenden Formel errechnet:
HV=350 + (2 TP + TB) × [150 – 0,1 × (2 TP + TB)]
Wobei gilt:
HV = Zuwendungsfähige Helfervergütung (Zuschuss in Euro),
TP = Anzahl der Tauschpartner,
TB = Anzahl der Tauschbesitzstücke.
Als Tauschbesitzstück gilt eine zusammenhängende Fläche, die aus mehreren Flurstücken bestehen kann.