|
- 3.2.2.3
Aufwendungen für Maßnahmen
Gefördert werden können:
- –
Vorarbeiten zur Beurteilung der Zweckmäßigkeit und Realisierbarkeit eines freiwilligen Landtausches,
- –
Aufwendungen für Maßnahmen, beispielsweise Beseitigung von Wegen und Bewirtschaftungshindernissen, Verlegung sowie Neuanlage von Gräben und Grabenüberfahrten zu den neuen Grundstücken,
- –
Landschaftspflegerische Maßnahmen,
- –
im Ausnahmefall Vermessungsnebenkosten,
- –
Aufwendungen für den zugelassenen Helfer.
Blättern in der Vorschrift  |
|
|
|
|
|