Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
Zuwendungen werden als Projektförderung in Form von Zuschüssen (Anteilsfinanzierung) gewährt.
Die Berechnung der Helfervergütung erfolgt nach der Formel unter Nummer 3.2.2.2.
Für jeden weiteren Tauschpartner erhöht sich die Helfervergütung um 50 Euro, für jedes weitere Tauschbesitzstück um 25 Euro.
Die zuwendungsfähige Helfervergütung wird mit 75 Prozent bezuschusst.