Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
Zuwendungen werden als Projektförderung in Form von Zuschüssen (Anteilsfinanzierung) gewährt.
Welche Freiwilligen Nutzungstausche gefördert werden können, entscheidet die obere Flurbereinigungsbehörde.
Die Berechnung der Helfervergütung erfolgt nach der Formel unter Nummer 3.3.2.2.
Die zuwendungsfähige Helfervergütung wird mit 75 Prozent bezuschusst.