|
- 3.3
Freiwilliger Nutzungstausch
Zur Vorbereitung und Durchführung können geeignete Personen auf Antrag als Helfer zugelassen werden. Für die Zulassung als Helfer ist die obere Flurbereinigungsbehörde zuständig. Im Antrag auf Vorbereitung und Durchführung ist festzulegen, wer die Zuwendungen erhält und verwaltet. Die Pachtdauer der neu zu schließenden Pachtverträge muss mindestens zehn Jahre betragen. Maßnahmen können nicht bezuschusst werden.
|
|
|
|