Zuwendungsvoraussetzungen
Vorrangig sollen Maßnahmen der Dorferneuerung im Rahmen der Flurneuordnung in Regionen mit agrarstrukturellen oder allgemeinen wirtschaftlichen Defiziten gefördert werden.
Die positive Wirkung von agrarstrukturellen Flurneuordnungsverfahren auf Natur und Landschaft ist nachzuweisen und zu dokumentieren. Dies erfolgt in der Regel im Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan oder Ausbauplan.