Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
Zuwendungen werden als Projektförderung in Form von Zuschüssen (Anteilsfinanzierung) gewährt.
Welche Maßnahmen gefördert werden können, entscheidet die obere Flurbereinigungsbehörde.
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Für Maßnahmen der Dorferneuerung werden
Zuwendungsempfänger nach Nummer 3.4.3.1 und Nummer 3.4.3.3 mit maximal 65 Prozent,
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Zuwendungsempfänger nach Nummer 3.4.3.2 mit maximal 35 Prozent
gefördert.
Ein Zuschlag ist möglich in Höhe von bis zu 10 Prozent bei Verfahren, die der Umsetzung eines ILEK oder einer Entwicklungsstrategie von LEADER dienen.