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- 3.6.5
Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaften in Flurneuordnungen
Der einzelne Teilnehmer ist automatisch Mitglied einer Solidargemeinschaft in Form der Teilnehmergemeinschaft. Er kann daher nicht wie bei Einzelfördermaßnahmen, beispielsweise Nummer 3.3 und Nummer 3.4, über eine Antragstellung entscheiden. Die Zuschusshöhe wird an der zumutbaren Belastung der Teilnehmergemeinschaften bei den Ausführungskosten bemessen, da nach dem Flurbereinigungsgesetz die Privatnützigkeit der Flurneuordnungen für die Teilnehmer gewährleistet sein muss.
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