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- 5.5
Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
- 5.5.1
Zuwendungen werden als Projektförderung in Form von Zuschüssen (Anteilsfinanzierung) gewährt.
- 5.5.2
Ein Zuschuss kann für einen Zeitraum von höchstens sieben Jahren bis zu einer Höhe von 75 Prozent der Kosten gewährt werden.
- 5.5.3
Ein Zuschuss kann jährlich bis zu 90000 Euro betragen. Die Festlegung der Kosten kann bis zu einem Volumen von 50 000 Euro je Jahr auf Basis von Pauschalen erfolgen.
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