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- 5.6
Sonstige Bestimmungen
- 5.6.1
Das Regionalmanagement stimmt sich mit den Stellen in der Region ab, die ähnliche Ziele verfolgen. Der Abstimmungsprozess ist zu dokumentieren.
- 5.6.2
In die Arbeit eines geförderten Regionalmanagements sollen die relevanten Akteure der Region einschließlich lokaler Aktionsgruppen einbezogen werden. Dazu gehören in der Regel:
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die landwirtschaftlichen Berufsvertretungen,
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die Gebietskörperschaften,
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die Einrichtungen der Wirtschaft,
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die Verbraucherverbände,
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die Umweltverbände,
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die Träger öffentlicher Belange.
- 5.6.3
Je genau abgegrenzter Region ist bezogen auf die Aktivitäten der ländlichen Entwicklung jeweils nur ein Regionalmanagement förderfähig.
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