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- 6.2.2
Förderausschluss
Nicht zuwendungsfähig im Rahmen des Regionalbudgets sind:
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Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
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der Landankauf,
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Kauf von Tieren,
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Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,
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Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
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laufender Betrieb,
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Unterhaltung,
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Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
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einzelbetriebliche Beratung,
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Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
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Personalleistungen.
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