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- 6.3
Zuwendungsempfänger
- 6.3.1
Erstempfänger sind Zusammenschlüsse der regionalen Akteure gemäß Nummer 5.6.2 mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden, die über ein Regionalmanagement nach Förderbereich 1 Nummer 3 des GAK-Rahmenplans oder ein von der oberen Flurbereinigungsbehörde anerkanntes ILEK nach Förderbereich 1 Nummer 1 des GAK-Rahmenplans oder LEADER verfügen.
- 6.3.2
Der Erstempfänger leitet die Zuwendung nach Maßgabe landesrechtlicher Regelungen an den Träger des Kleinprojektes (Letztempfänger) weiter. Letztempfänger können sein
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juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
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natürliche Personen und Personengesellschaften.
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