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- 6.5
Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
- 6.5.1
Zuwendungen werden als Projektförderung in Form von Zuschüssen (Anteilsfinanzierung) gewährt.
- 6.5.2
Die Höhe des Regionalbudgets beträgt je Region jährlich bis zu 200000 Euro einschließlich eines Eigenanteils des Erstempfängers in Höhe von 10 Prozent. Das Regionalbudget ist in dem Jahr zu verwenden, in dem es bewilligt wurde.
- 6.5.3
Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinprojekts je Letztempfänger betragen maximal 20 000 Euro, die Höhe des Zuschusses bis zu 80 Prozent.
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