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- 4.1
Fördergebiete bis Antragsjahr 2018
Das zugrundeliegende Gebietsverzeichnis – Stand 9. November 1989 (Anlage zur Richtlinie vom 14. Dezember 1990, GABl. S. 242) – tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2018 außer Kraft. Es findet jedoch weiterhin Anwendung auf die Abwicklung der gestellten Anträge der Antragsjahre vor dem Antragsjahr 2019 und auf § 3 Nummer 7 des Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2017.
Die historische Gebietskulissen der benachteiligten Gebiete von Baden-Württemberg vor 2019 sind im Infodienst (Förderwegweiser) unter »Direktzahlungen und Ausgleichsleistungen für landwirtschaftliche Betriebe« / »Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL)« https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Neue+Gebietskulisse als Karte und als Liste hinterlegt.
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