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- 5.1
Art der Zuwendung
Die Ausgleichszulage wird als Projektförderung in Form eines jährlichen Zuschusses (Festbetragsfinanzierung) gewährt. Die Höhe der Zuwendung bemisst sich nach folgenden Kriterien:
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Der Lage der einzelnen Flächen hinsichtlich der Gebietskategorie,
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Der Ertragsmesszahl (DbEMZ) der Gemarkung im Berggebiet und in den aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten (zum Stand 29. Oktober 2015). Für die Gemarkungen in Baden-Württemberg werden die Daten von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe zur Verfügung gestellt.
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Bei Flächen in aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten nach dem Bewirtschaftungssystem des antragstellenden Betriebes.
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